IGEM-Academy «Französisches TV-Werberecht» für M6, TF1 & Co.

Schweizer TV-Spots müssen oft kurzfristig umgeschnitten oder untertitelt werden, wenn sie auf den Werbefenstern von TF1, M6 & Co. ausgestrahlt werden sollen.
Die kompakte Schulung vom 21. Jan 2020 durch Alexia Zingg (Goldbach) und Rinaldo Cavaliere (Admeira) bei Publicis vermittelte die Grundlagen, um unnötige Aufwände und Kosten zu vermeiden.

Päsentation zum Download:

Welche französische Regeln gelten für Bild, Text & Audio in Schweizer TV-Spots?

Das französische TV-Werberecht weicht in vielen Punkten von den Schweizer Regeln ab:

  • Was muss schon bei der Kreation beachtet werden?
  • Was muss untertitelt werden? Was für Vorschriften gelten für die Audiospur? Ist Sponsoring möglich?
  • Welche speziellen Regeln gelten für den DetailhandelAutos und andere Branchen?

Inhalt Im Seminar wurden folgende Themen behandelt und mit Praxis-Cases aufgezeigt:

  1. Französisches TV-Werberecht:
    1. Welche Vorschriften gelten für die Inhalte eines TV-Spots? Welche Regeln gelten für die Bilder, die Texte (Claim, Aussagen, Marke) und die Audiospur?
    2. Was muss übersetzt werden und was nicht?
    3. Wann müssen Untertitel gesetzt werden und wann nicht? Was für Vorschriften gelten für die Untertitel?
  2. Besonderheiten:
    1. Detailhandel
    2. Auto
    3. Lebensmittel
    4. Bezug zu Alkohol
    5. Wettbewerbe
    6. Kinofilme und Medienträger
    7. Erotik

Dozent*innen

  • Alexia Zingg, Partner Relation Managerin bei Goldbach
  • Rinaldo Cavaliere, Sales Manager TV-Private bei Admeira

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