IGEM-Academy «Französisches TV-Werberecht» 22.1.2021

Schweizer TV-Spots müssen oft kurzfristig umgeschnitten oder untertitelt werden, wenn sie auf den Werbefenstern von TF1, M6 & Co. ausgestrahlt werden sollen.
Die zum dritten Mal durchgeführte Einführungsschulung «Französisches TV-Werberecht» durch Alexia Zingg (Goldbach) und Rinaldo Cavaliere (Admeira) vermittelte am 22. Jan 2021 die Grundlagen, um unnötige Aufwände und Kosten zu vermeiden.

Päsentation zum Download:

Das französische TV-Werberecht weicht in vielen Punkten von den Regeln in der Schweiz ab und kann Schweizer Fernsehwerbung auf den Werbefenstern von französischen Sendern stark beeinflussen. Die Academy vermittelte die rechtlichen Grundlagen für Werbung auf den Schweizer Werbefenstern von TF1, TMC, TFX, M6, W9, 6ter & C8.

  • Was muss schon bei der Kreation beachtet werden?
  • Was muss untertitelt werden? Was für Vorschriften gelten für die Audiospur?
  • Welche speziellen Regeln gelten für den Detailhandel, Autos und andere Branchen?

Schulungsinhalte

In der Schulung wurden folgende Themen behandelt und mit Praxis-Cases aufgezeigt:

  1. Französisches TV-Werberecht:
    1. Welche Regeln gelten für Bilder, Texte (Claim, Aussagen, Marke) und Audiospur?
    2. Was muss übersetzt werden und was nicht?
    3. Wann müssen Untertitel gesetzt werden und wann nicht? Was gilt für die Untertitel?
  2. Besonderheiten:
    1. Detailhandel
    2. Auto
    3. Lebensmittel
    4. Bezug zu Alkohol
    5. Wettbewerbe
    6. Kinofilme und Medienträger (Neu ab 2020: TV-Werbung für aktuelle Kinofilme vor Veröffentlichung möglich)
    7. Erotik

Dozentin & Dozent

  • Alexia Zingg, Partner Relation Managerin bei Goldbach
  • Rinaldo Cavaliere, Sales Manager TV-Private bei Admeira

Die Teilnehmer profitierten von den Erfahrungen von Alexia Zingg und Rinaldo Cavaliere, die tagtäglich mit den praktischen Problemen der TV-Werbung konfrontiert sind und für Goldbach resp. Admeira jährlich rund 200 Spots vor der Ausstrahlung in den Schweizer Werbefenstern nochmals spezifisch abklären.

Kosten

Die Teilnahme war für Mitarbeitende von IGEM-, LSA- oder SWA-Mitgliedfirmen gratis und sie hatten Vorrang.
Teilnehmende aus Firmen, die weder IGEM-, LSA- noch SWA-Mitglied sind, bezahlten CHF 50.- exkl. MWST.

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